Unsere Allgemeinen Geschäfts–
bedingungen
AGB’s
AGB’s und Hinweise zu den Skipässen
Der Skipass ist nicht übertragbar!
Kein Ersatz für verlorene oder vergessene Skipässe, wenn nicht durch Rechnung oder anderen Nachweisen die Skipassnummer zuordenbar ist.
Nachtskifahren ist bei den Skipässen nicht inbegriffen – folgende Karten haben beim Nachtskifahren Gültigkeit:
Nachtskikarte, Punktekarte, Zeitwertkarte, Saisonkarte Gaal, Murtalskipass
Stundenkarten und Mehrtageskarten sind durchgehend (ohne Unterbrechung) gültig.
Unvorhergesehene Wettersituation, höhere Gewalt, Epidemie/Pandemie, erhebt keinen Anspruch auf Rückvergütung.
Verletzungsbedingte Rückvergütung nur mit ärztlichem Attest.
Reduziertes Pisten- und Liftangebot erhebt keinen Anspruch auf Verbilligung oder Rückvergütung des Skipasses.
Skipässe sind nur innerhalb einer Saison gültig.
Die einzelnen Leistungen, zu denen Verbundkarten berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Kinder unter 6 Jahre fahren in Begleitung eines Elternteils frei, sofern sie keinen eigenen Beförderungsplatz einnehmen. Für alleinfahrende Kinder und Kinder in einer Gruppe (Schikurs) gelten ermäßigte Tarife.
Mit dem Bezug einer Liftkarte akzeptieren Sie unsere Beförderungsbedingungen und gewähren uns das Recht, Fotos von unserem Skigebiet, worauf möglicherweise auch Sie abgebildet sind, für eigene Werbezwecke und Veröffentlichungen zu verwenden.
Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn- und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach Österreichischem Recht strafbar. Übertretungen werden mit einer Mehrgebühr von € 50,– sowie dem Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif oder mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger übersteigender Schadenersatzansprüche bleibt unberührt.
Missbrauch von Skipässen und Bezugsberechtigungen, wie etwa unzulässige Weitergabe, hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge. Missbrauch wird mit einer Mehrgebühr von € 50,– sowie dem Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif oder mit Anzeige geahndet. Der Versuch, einen Skipass unzulässig an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Jeder Ticketinhaber hat seinen Skipass so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben.
Die AGB’s zum Steiermark Joker
entnehmen sie bitte auf der Seite www.steiermarkjoker.at
Die AGB’s zum Mur- und Mürz Top Skipass
entnehmen sie bitte auf der Seite www.skiberge.at
AGB’s und Hinweise zu den Skikursen
Außer beim Privatunterricht gilt der jeweilige Preis ab einer Gruppengröße von 4 Personen. Sollte die Gruppengröße nicht erreicht werden, muss die 4 Personen-Tarifgrundlage berechnet werden bzw. ändert sich die Kurszeit. Satzfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Unsere Stornobedingungen
Bis 2 Tage vor Kursbeginn keine Stornogebühr, jedoch wird eine Spesenpauschale in der Höhe von € 20,- verrechnet.
Bis 24 Stunden vor Kursbeginn 20% Stornogebühr zuzüglich der Spesenpauschale; nach 24 Stunden vor Kursbeginn 50% Stornogebühr zuzüglich Spesenpauschale.
Bei Fernbleiben ohne uns nachweislich bis spätestens 2 Stunden vor Kursbeginn telefonisch und per mail zu informieren, ist der vollständige Kurs laut Buchung zu bezahlen.
Verhinderung durch Krankheit oder Unfall
Ist einem angemeldeten Kursteilnehmer krankheitsbedingt oder nach Unfall eine Teilnahme am Kurs nicht möglich, ist nach telefonischer und schriftlicher
Mitteilung an uns Gaaler Lifte GmbH, Schattenberg 49, 8731 Gaal, +43 3513 88366, info@gaalerlifte.at bis spätestens 2 Stunden vor Kursbeginn unter Vorlage eines ärztlichen Attest keine Stornogebühr fällig, jedoch wird eine Spesenpauschale in der Höhe von € 20,- verrechnet. Oder es besteht die Möglichkeit einen anderen Kurstermin zu vereinbaren. Bei Kankheit oder Unfall nach dem 1. Kurstag, besteht hierfür kein Anspruch auf Rückvergütung oder Ersatz!
Umbuchungen/Verschiebungen
Systembedingt ist ein verschieben der Kursart sowie Termin leider nicht möglich, weshalb lediglich die Möglichkeit besteht, einen neuen Kurs zum gewünschten Termin/Zeit zu buchen und die hinfällige Buchung zu stornieren (abzüglich Spesenpauschale in Höhe von € 20,-).
Wir behalten uns das Recht vor, bei Ausfall von Skilehrer, Ihren gebuchten Kurs unsererseits zu stornieren und sind nicht zur Leistungserbringung bzw. Ersatzleistung verpflichtet. Die in diesem Fall nicht konsumierten Tage werden laut Tarifliste Rückerstattet.
TRAININGSREGELN UND BEDINGUNGEN
Ein Stangentraining ist nur nach vorheriger Onlinebuchung erlaubt.
Sicherheit
Pisten bzw. Pistenbereiche wo trainiert wird, sind vom Publikumsskilauf zu trennen. Im Regelfall ist die Trainingspiste mit 2 „Gesperrt“ Tafeln (am Beginn der Trainingspiste und beim Ausstieg vom Mirtlerlift) abzusperren. Der Trainingsbereich auf der FIS Strecke Mirtler ist mit einem Absperrband über die gesamte Länge abzusperren. Für die ordnungsgemäße Absperrung ist der Trainer verantwortlich. Die „Gesperrt“ Tafeln und Absperrungen aller Art, sind nach dem Training wieder abzubauen und wie vorgefunden zurückzustellen.
Haftung
Jeder Trainer/Verantwortliche haftet für die Sicherheit seiner Athleten und ist, wenn notwendig, für zusätzliche Absicherung durch Matten oder Zäune verantwortlich. Mit dem Training darf erst begonnen werden, sobald die Sicherheit gewährleistet ist und für den verbleibenden Publikumsteil keine Gefährdung besteht.
Verschmutzung
Wird durch das Bohren die Piste mit Erde verschmutzt, so ist mit Kübel und Schaufel die Piste vor und nach dem Training zu säubern. Die Kübel dürfen nur am äußersten Pistenrand entleert werden, jedoch auf keinen Fall im Bereich der Lifttrasse.
Trainingszeiten
Die Trainingszeiten sind einzuhalten, während der Hauptsaison werden die Trainingszeiten möglicherweise vorverlegt (nur nach vorheriger Rücksprache).
Wahl der Linien und Kurssetzung
Die Trainingsgruppe verpflichtet sich, ausschließlich im zugewiesenen Sektor zu trainieren. Die Kurssetzung auf der Trainingspiste hat je nach Disziplin zu erfolgen. Der erste Trainer auf der Piste mit einem GS-Kurs beginnt mit dem Kurssetzen am sesselliftseitigen Rand. Der nächste Trainer mit einem GS setzt parallel zum bestehenden GS usw. Der erste Trainer auf der Piste mit einem SL-Kurs beginnt am schleppliftseitigen Rand. Der nächste Trainer mit einem SL setzt parallel zum bestehenden SL usw.
Die Kurssetzung auf der FIS Piste Mirtler hat im Sinne der Abfahrt am rechten Rand zu erfolgen.
Trainingsgebühr
Die Buchungsgebühr für die Trainingspiste beträgt € 50,- pro Linie und Einheit. Ab 8 Athleten wird die Buchungsgebühr zur Gänze am Trainingstag für Skipässe angerechnet bzw. zur Gänze rückerstattet. Die Buchungsgebühr ist im Zuge der Onlinebuchung mittels Kreditkarte oder Sofortüberweisung zu bezahlen. Im Zuge der Buchung wird eine Buchungsbestätigung und Rechnung an die angegebene Mailadresse automatisch zugesendet. Bitte Spamordner prüfen.
Die Buchungsgebühr für die FIS Piste Mirtler beträgt € 100,- pro Linie und Einheit. Ab 21 Athleten wird die Buchungsgebühr zur Gänze am Trainingstag für Skipässe angerechnet bzw. zur Gänze rückerstattet.
Die Buchungsgebühr ist im Zuge der Onlinebuchung mittels Kreditkarte oder Sofortüberweisung zu bezahlen. Im Zuge der Buchung wird eine Buchungsbestätigung und Rechnung an die angegebene Mailadresse automatisch zugesendet. Bitte Spamordner prüfen.
Jeder Athlet und Trainer benötigt einen gültigen Skipass, Tarife hierfür laut Aushang.
Änderungen
Ändert sich die gebuchte Disziplin so ist diese Änderung uns per mail an info@gaalerlifte.at mitzuteilen, damit der Online Pistenkalender stets aktuell ist.
Storno
Bei einem Storno per Mail an info@gaalerlifte.at bis 48 Stunden vor Trainingsbeginn wird die Trainingsgebühr abzüglich einer Spesenpauschale von € 20,- rückerstattet. Bei einem Storno nach 48 Stunden vor Trainingsbeginn oder einer NO SHOW besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Gaaler Lifte sind regelmäßig Austragungsort verschiedener Skirennen. Sollte es aufgrund von Verschiebungen im Rennkalender zu Überschneidungen bei den Reservierungen kommen, behalten wir uns das Recht vor, gebuchte Pisten zu stornieren. Je nach Wunsch der Kunden bemühen wir uns um eine Alternativpiste im Skigebiet oder retournieren den bezahlten Betrag umgehend.
